AGB´s von Dachzelt-leihen.de für die Vermietung von Dachzelten, Dachboxen, Trägersystemen und Zubehör

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Dachzelten, Dachboxen, Trägersystemen und Zubehör
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Dachzelte, Dachboxen, Fahrradträger und ergänzendes Zubehör zwischen Dachzelt-leihen.de Martin Schneider & Michael Duvier GbR (Vermieter) und dem Kunden (Mieter). Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt) oder durch Unterzeichnung des Mietvertrags zustande.
2. Mietgegenstand und Nutzung

  • Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit der Mietsache.
  • Die Montage erfolgt nach Anweisung oder durch den Vermieter. Der Mieter ist verpflichtet, die Befestigung während der Reise regelmäßig (nach ca. 50 km) zu kontrollieren.
  • Wichtig: Der Mieter muss sicherstellen, dass die zulässige Dachlast seines Fahrzeugs sowie die Traglast der Querträger nicht überschritten werden.

3. Mietpreis und Kaution

  • Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste.
  • Bei Abholung ist eine Kaution in Höhe von [z. B. 200,00 €] zu hinterlegen (Bar oder Vorabüberweisung).
  • Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe ohne Mängel vollständig erstattet.

4. Stornierungsregelungen
Sollte der Mieter vom Vertrag zurücktreten, fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn: Kostenfrei.
  • 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Gesamtmietpreises.
  • 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtmietpreises.
  • 6 bis 4 Tage vor Mietbeginn: 90% des Gesamtpreises
  • 4 Tage vor Mietbeginn oder Nichtabholung: 100 % des Gesamtmietpreises.

Hinweis: Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Haftung des Mieters

  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen (z. B. Risse im Zeltstoff, Beschädigung der Schalen, Verlust von Schlüsseln).
  • Bei Diebstahl oder Totalschaden haftet der Mieter in Höhe des Zeitwertes.
  • Grobe Fahrlässigkeit (z. B. Einfahrt in Tiefgaragen trotz montiertem Dachzelt) führt zur vollen Haftung des Mieters.

6. Übergabe und Rückgabe

  • Die Mietsache wird im sauberen und technisch einwandfreien Zustand übergeben.
  • Die Rückgabe muss zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangenem Tag die doppelte Tagesmiete berechnet.
  • Das Dachzelt muss bei Rückgabe trocken und sauber sein. Für eine notwendige Nachreinigung oder Trocknung durch den Vermieter wird eine Pauschale von 50,00 € erhoben.

7. Versicherung
Die Mietsache ist während der Fahrt in der Regel über die Kfz-Haftpflicht/Kasko des Mieters als Ladung mitversichert. Der Mieter ist verpflichtet, dies vorab mit seiner Versicherung zu klären.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist Glottertal.